Arbeitsordnung Abteilung Laufsport

Arbeitsordnung der Abteilung Laufsport im SC DHfK Leipzig e.V.
(gültig ab 01.01.2009, geändert am 22.05.2014)

Die Arbeitsordnung regelt auf der Grundlage des Statuts sowie weiterer Ordnungen des Vereins (Finanzordnung, Honorarordnung, Dienstreiseordnung, Beitragsordnung) die Tätigkeit der Abteilung Leichtathletik.

In der Arbeitsordnung werden sowohl die Spezifika der Sportart Leichtathletik als auch die sich ständig verändernden Bedingungen (z.B. Finanzierung, Mitgliederstand) durch die Aktualisierung berücksichtigt. Mit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung am 27.03.2009 und mit der Bestätigung ihrer Änderungen in der Mitgliederversammmlung am 22.05.2014 erlangt die Arbeitsordnung für alle Mitglieder der Abteilung Laufsport verbindlichen Charakter. Die Arbeitsordnung hat Gültigkeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

 Leitung der Abteilung Laufsport

 1.1 Mitglieder der Abteilungsleitung  

  • Abteilungsleiter;
  • Stellvertretender Abteilungsleiter;
  • Verantwortlicher für Finanzen;
  • Verantwortlicher für Wettkampforganisation, Verbands- und Vereinsarbeit;
  • Koordinator Nachwuchssport;
  • Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit und Rechtsfragen.

1.2 Arbeit der Abteilung Laufsport

Die Leitungssitzungen finden monatlich statt, dabei 3-4 Mal im Jahr gemeinsam mit den Trainern/Übungsleitern. 

Die Abteilungsleitung führt regelmäßig Sprechstunden durch, in denen Fragen zur Arbeit der Abteilung Leichtathletik insbesondere

  • zur Mitgliedschaft in der Abteilung Laufsport,
  • zur Beitragskassierung,
  • zur Teilnahme an Wettkämpfen und
  • zu Fragen der Aufwandserstattung
  • vorgetragen und geklärt werden können.

 Die Sprechstunden werden durchgeführt

  • jeweils donnerstags von 17.30 bis 18.00 Uhr

im Zimmer der Abteilung Leichtathletik. 

Kontaktadressen 

SC DHfK Leipzig e.V.
Abteilung Laufsport
Telefon: 0341 - 982 11 – 0
Am Sportforum 10,04105 Leipzig
Abteilungsleiter
Jörg Matthé
0172 - 34 11 166

Trainings- und Wettkampfbetrieb

2.1 Nutzung der Sportanlagen

Die Hallen sind nur zu Trainingszwecken und zu den vereinbarten Zeiten mit den verantwortlichen Trainern bzw. mit einem vom Trainer beauftragten Sportler zu betreten. Trainingsgruppen ohne Fördersportler können nur zu den festgelegten Vereinstrainingszeiten die Sportstätten (Hallen und Freianlagen) benutzen. Verstoße gegen diese Festlegungen sowie gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen.

2.2 Meldeordnung

Die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung des Sportlers zum Wettkampf und die Einhaltung der organisatorischen Bedingungen voraus.

Für die vollständige und termingerechte Meldung zu allen Wettkämpfen sind die Trainer / Übungsleiter und Sportler verantwortlich.

Die Meldung zu allen Wettkämpfen erfolgt durch den Verantwortlichen für die Wettkampforganisation nach Abgabe einer schriftlichen Anforderung im Geschäftszimmer der Abteilung.

Die Meldungen für alle Meisterschaften müssen bis zu den von der Abteilungsleitung vorgegebenen Terminen abgegeben werden.

Unvollständige oder zu spät eingereichte Meldungen werden nicht mehr bearbeitet.

Bei Meldungen für Landesmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften muss durch Trainer die sportärztliche Untersuchung der Sportler bestätigt werden (betrifft Schüler und Jugendliche).

Bei Rückständen des Mitgliedsbeitrages sowie verschuldeten Zusatzkosten durch Nichteinhalten von Startverpflichtungen erfolgt solange eine Startsperre, bis die Rückstände beglichen sind.

2.3 Kriterien für die Teilnahme an Meisterschaften

Landesmeisterschaften

Normerfüllung: 

  • erfolgreiche Teilnahme an Stadt- und/oder
  • Bezirksmeisterschaften (Platz 1-3 bei Disziplinen ohne Norm),
  • aktueller Leistungsstand.

Deutsche Meisterschaften

Normerfüllung:

  • erfolgreiche Teilnahme an Landesmeisterschaften (Platz 1-3 bei Disziplinen ohne Norm).
  • aktueller Leistungsstand.

Bei Wettbewerben ohne Norm (alle Straßen- und Geländeläufe der Läufer sowie teilweise Meisterschaften der Senioren) sind entsprechend andere Leistungskriterien für die Nominierung heranzuziehen.

Die Teilnahme an Landesmeisterschaften und Deutschen Meisterschaften bedarf prinzipiell der Genehmigung durch die Abteilungsleitung.

2.4 Wettkampfbekleidung

Der Forderung des DLV und des SC DHfK Leipzig e.V. Rechnung tragend, wird bei allen Wettkämpfen die offizielle Wettkampfkleidung der Abteilung Laufsport des SC DHfK Leipzig e.V. getragen: 

  • Wettkampfkleidung in den Farben schwarz/weiß oder grün/weiß;
  • zu Siegerehrungen ist die offizielle Wettkampfkleidung des Vereins zu tragen;
  • bei Meisterschaften ist dieses mit Voraussetzung für die Aufwandserstattung.

Finanzordnung der Abteilung Laufsport

Die Haupteinnahmequellen der Abteilung Laufsport sind 

  • Mitgliedsbeiträge;
  • Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen;
  • Zuschüsse der Stadt Leipzig und von Sportverbänden;
  • Sponsorenmittel;
  • Spenden.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge regelt die Beitragsordnung der Abteilung Laufsport (siehe Abschnitt 4.).

3.1 Finanzierung der Wettkämpfe:

3.1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Übernahme von Wettkampfkosten durch die Abteilung Laufsport sind eine Anmeldung zu den Wettkämpfen nach Nr. 2.2, ein ausgeglichener Haushalt und das Vorhandensein verfügbarer finanzieller Mittel.

Weitere Bedingung zur Übernahme von Wettkampfkosten sind die Zugehörigkeit zur Abteilung Laufsport als Mitglied und ein entsprechender Antrag auf Aufwandserstattung.

3.1.2 Startpässe

Die Gebühren für die Startpässe werden von der Abteilung Laufsport getragen.

3.1.3 Wettkampfaufwendungen

Abhängig von der Art der Wettkämpfe können weitere Aufwendungen übernommen werden:

Für Teilnehmer und Betreuer an Deutschen Meisterschaften nach Genehmigung der Abteilungsleitung: 

  • Organisationsgebühren;
  • Fahrtkosten (anteilig);
  • Übernachtungskosten (anteilig).

Es wird maximal eine Meisterschaftsteilnahme unterstützt (Ausnahme: Fördersportler).

Für Teilnehmer an Leichtathletik-Landesmeisterschaften des Freistaates Sachsen nach Genehmigung der Abteilungsleitung:

  • Organisationsgebühren;
  • Fahrtkosten (anteilig).

Für Teilnehmer an Leichtathletik-Meisterschaften der Stadt Leipzig:

  • Organisationsgebühren.

Für Teilnehmer an den Läufen des Sachsencups und / oder der Stadtrangliste der Stadt Leipzig:

  • Organisationsgebühren für jeweils höchstens 7 Veranstaltungen (max. 2,50 EUR je Start auf Nachweis).

3.2 Aufwandserstattung für Trainer und Betreuer

Von der Abteilung Laufsport können auf Antrag anteilige Kosten getragen werden, die für die notwendige Betreuung der Sportler am Wettkampfort erforderlich sind.

Bei Wettkampffahrten sind grundsätzlich die Fahrzeuge auszulasten. Die Teilnehmer haben sich vorher abzustimmen. Ausnahmen sind in Härtefällen (unzumutbare Anreise) möglich; hier entscheidet die Abteilungsleitung.

Die Bestätigung erfolgt durch den Verantwortlichen für die Finanzen und den Abteilungsleiter.

3.2.1 Geldanträge für Trainingslager

Anforderungen sind vor dem Ereignis schriftlich zu beantragen und genehmigen zu lassen. Die Anträge sind insbesondere zu stellen:

  • vor der Durchführung eines Trainingslagers;
  • vor der Bestellung eines Busses oder eines anderen Mietfahrzeuges.

Im Antrag über die Durchführung eines Trainingslagers sind folgende Angaben mitzuteilen (Formblatt): 

  • Anschrift des Trainingslagers;
  • Zeitdauer (von – bis);
  • Namen der Teilnehmer (Fördersportler – andere Aktive – Betreuer);
  • Zielstellung des Trainingslagers;
  • Aufwand / Finanzierung;
  • Verantwortlich: Trainer / Übungsleiter bzw. Sportler bei zentralen Trainingslagern.

Mit der schriftlichen Bestätigung des Antrags ist gleichzeitig die Verfahrensweise über die finanzielle Realisierung verbindlich festzulegen.

3.2.2 Abrechnung von Wettkampf- und Trainingslagerkosten

Die Abrechnung auf Formblatt muss innerhalb einer Frist von maximal vier Wochen nach der Veranstaltung an die Abteilungsleitung erfolgen. Gleichzeitig ist das vom Veranstalter bestätigte Formblatt „Teilnahmebestätigung“ mit abzugeben.

Erstattungsfähig sind: 

  • Organisationsgebühren gemäß Ausschreibung auf Nachweis (ohne Nachmelde- oder Verspätungszuschläge);
  • Fahrtkosten Entfernung vom Standort des Vereins zum Wettkampfort (plus 0,01 EUR/km je Mitfahrer);
  • Wettkampfort für Hin- und Rückfahrt (0,10 EUR/km).

Bei der Benutzung des Vereinsbusses oder anderer Mietfahrzeuge können die Tankquittungen bis zur Höhe der Pauschalerstattung anerkannt werden.

Bei Zugfahrten sind die 2. Klasse bzw. Gruppentarife zu nutzen.

Übernachtungskosten bei Deutschen Meisterschaften

  • bis zu 20,00 EUR je Person und Nacht (ohne Frühstück)

Trainingslager

  • Aufwandserstattungen erfolgen grundsätzlich nach dem vorher bestätigten Durchführungsantrag und in Anlehnung an die oben definierten Erstattungsanteile je Teilnehmer

Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen, die nicht beantragt und/oder nicht genehmigt wurden sowie Nachmeldegebühren oder Verspätungszuschläge.

Werden Startverpflichtungen – außer bei attestierter eigener Krankheit – nicht wahrgenommen, müssen die entstandenen Kosten (Organisationsgebühren, Fahrt-, Übernachtungskosten) vom Verursacher getragen und gegebenenfalls an die Abteilung Leichtathletik zurückgezahlt werden.

Bei plötzlicher Krankheit oder Verletzung ist der verantwortliche Trainer vor dem Wettkampf zu informieren.

Eine Doppelabrechnung ist auszuschließen.

3.3 Vergütung der Trainer / Übungsleiter

3.3.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Vergütung der Trainer- / Übungsleitertätigkeit sind: 

  • der Abschluss eines Trainer- / Übungsleitervertrages mit der Abteilung Laufsport;
  • die tatsächliche Durchführung von Übungsstunden;
  • deren monatlicher Nachweis auf einem Abrechnungsnachweis-Formular.

3.3.2 Abgabetermine

Die Monatsabrechnung ist jeweils bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats in der Abteilungsleitung abzugeben.

Die Abrechnung des Monats Dezember muss ausnahmsweise bereits bis zum 10. Dezember erfolgen, damit die Auszahlung noch für das laufende Jahr möglich ist.

Anträge auf Aufwandserstattung für das Kalenderjahr sind spätestens bis zum 30. November des Jahres einzureichen. Später eingehende Abrechnungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

3.4 Kontrolle

Jede finanzielle Tätigkeit der Abteilung ist über die Abteilungsleitung zu regeln.

Alle Belege und Nachweise bedürfen vor der Ausführung der Zahlungen der unterschriftlichen Prüfung und Freigabe der Mittel durch

  • den Verantwortlichen für Finanzen und
  • den Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter.

Die Auszahlung der Aufwandserstattung erfolgt nur an Mitglieder der Abteilung Laufsport bei korrekt erfolgter Mitgliedsbeitragszahlung.

Ein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung kann aus den Festlegungen der Finanzordnung nicht abgeleitet werden.

Beitragsordnung der Abteilung Laufsport

4.1 Fälligkeit der Beiträge

Die Aufnahmegebühr ist in der ersten Beitragszahlung zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zu Beginn einer Zahlungsperiode fällig und in der richtigen Höhe zu zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug vom Konto des Mitgliedes oder in Ausnahmefällen durch Barzahlung des Jahresbeitrages in der Mitgliederverwaltung des SC DHfK Leipzig e.V.

4.2 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt für:

  • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 5,00 EUR;
  • Erwachsene 8,00EUR.

4.3 Mitgliedsbeiträge

Folgende Beiträge sind zu entrichten: 

GruppeGruppenangehörigemonatlich (ab 01.01.2020)bei Jahreszahlung (ab 01.01.2020)
Gruppe 1Kinder & Jugend (bis 18 Jahre)10 EUR110 EUR
Gruppe 2Erwachsene12 EUR132 EUR

 

4.4 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Abteilung Laufsport kann frühestens nach sechs Monaten zum Ende des Monats (entsprechend der Satzung des SC DHfK Leipzig e.V.) gekündigt werden.

Die Kündigung nach sechs Monaten der Mitgliedschaft wird frühestens zum Ende des Monats wirksam, in dem die schriftliche Kündigung in der Abteilung Laufsport oder in der Mitgliederverwaltung des SC DHfK Leipzig e.V. eingegangen ist. Diese muss fristgerecht spätestens zum letzten Tag des Vormonats vor Austrittsdatum in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen ist nur für Zeiten nach Wirksamwerden der Kündigung zulässig.